Pfiffwerk

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pfiffwerk · Inhaber Reinhard Küster
Wolfsberger Str. 19 · 91074 Herzogenaurach
Steuernummer: 216/241/71435 · Web: pfiffwerk.de
Stand: 05. Mai 2026

Lieber Klartext gewünscht? Eine verständliche, vierseitige Übersicht der wichtigsten Punkte finden Sie unter Pfiffwerk auf einen Blick. Rechtlich verbindlich sind allein die nachfolgenden vollständigen AGB.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Pfiffwerk, Inhaber Reinhard Küster, Wolfsberger Str. 19, 91074 Herzogenaurach (nachfolgend „Pfiffwerk"), und dem Auftraggeber.

(2) Pfiffwerk erbringt für den Auftraggeber digitale Dienstleistungen, insbesondere die Erstellung und Wartung von Webseiten sowie auf Wunsch weitere im Auftrag konkretisierte Leistungen (nachfolgend zusammen „Leistungsgegenstand"). Die im konkreten Einzelfall geschuldete Leistung sowie die hierfür geltenden Liefer-, Mitwirkungs- und Abnahmefristen ergeben sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung. Soweit im konkreten Auftrag oder in einer leistungsspezifischen Anlage nichts Abweichendes vereinbart ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser AGB.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Pfiffwerk ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Pfiffwerk in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(5) Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Einbeziehung bedarf.

(6) Die Geschäftsbeziehung zwischen Pfiffwerk und dem Auftraggeber beginnt mit der ersten Auftragsbestätigung durch Pfiffwerk und besteht unabhängig vom Bestehen eines Wartungsvertrags fort, bis eine Vertragspartei sie gegenüber der anderen in Textform beendet.

§ 2 Leistungsumfang und Übergabe

(1) Die geschuldete Leistung umfasst den im Auftrag vereinbarten Leistungsgegenstand. Bei Webseiten ist dies die fertige, lauffähige Webseite, lauffähig auf dem vom Auftraggeber bereitgestellten Hosting-System. Bei anderen Leistungsgegenständen ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus der Auftragsbestätigung.

(2) Nicht im Leistungsumfang enthalten sind: Designquelldateien (z.B. Photoshop, Figma, Sketch), Entwicklungsstände, Zwischenversionen sowie etwaige von Pfiffwerk entwickelte Software-Komponenten, Frameworks, Bibliotheken oder eigene Content-Management-Systeme. An letzteren erhält der Auftraggeber lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Betrieb des gegenständlichen Leistungsgegenstands.

(3) Die Übergabe von Designquelldateien oder die Einräumung weitergehender Nutzungsrechte (z.B. zur Übertragung des Leistungsgegenstands auf einen Dritten oder zur eigenständigen Weiterentwicklung) kann gegen gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart werden.

(4) Eine Bedienungsanleitung für das verwendete Content-Management-System bzw. den verwendeten Leistungsgegenstand wird in elektronischer Form bereitgestellt (z.B. via Online-Dokumentation auf der Webseite von Pfiffwerk). Eine darüber hinausgehende individuelle Schulung des Auftraggebers ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und kann gesondert beauftragt werden.

(5) Bei Webseiten umfasst der Leistungsumfang die technische Einbindung eines Cookie-Banners, insbesondere die Konfiguration eines geeigneten Cookie-Banner-Plugins oder vergleichbaren technischen Mechanismus. Die Auswahl der eingesetzten Cookies und Tracking-Dienste sowie die rechtskonforme Ausgestaltung der im Banner verwendeten Texte obliegen dem Auftraggeber (vgl. § 15 Abs. 4).

§ 3 Korrekturschleifen

(1) Im Festpreis enthalten sind die Ersteinrichtung des Leistungsgegenstands sowie bis zu drei (3) Korrekturschleifen innerhalb von einem (1) Monat nach erfolgter Bereitstellung. Bei Webseiten gilt als Bereitstellung die Onlinestellung.

(2) Eine Korrekturschleife umfasst die gesammelte, schriftliche Übermittlung aller Änderungswünsche durch den Auftraggeber. Einzeln nachgereichte Änderungswünsche gelten als separate Korrekturschleife.

(3) Nach Ablauf des einmonatigen Korrekturzeitraums sowie für jede über die drei inklusiven Korrekturschleifen hinausgehende Änderung gilt der jeweils aktuelle Stundensatz nach § 9 (Wartung auf Abruf).

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Rücktrittsrecht

(1) Der Auftraggeber stellt Pfiffwerk sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos und Markenfarben, innerhalb von einem (1) Monat nach Auftragserteilung in geeigneter Form zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung im Rahmen des beauftragten Leistungsgegenstands zulässig ist. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten Dritter (insbesondere bei Personenbildern) sowie der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Auftraggeber stellt Pfiffwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Rechte durch die bereitgestellten Inhalte resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) Gerät der Auftraggeber mit der Bereitstellung der Inhalte oder mit sonstigen Mitwirkungshandlungen in Verzug, verlängern sich die Liefer- und Bearbeitungsfristen von Pfiffwerk angemessen. Pfiffwerk ist berechtigt, bereits erbrachte Teilleistungen nach dem Stand der Bearbeitung in Rechnung zu stellen.

(4) Gerät der Auftraggeber mit der Lieferung der für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenfarben) in Verzug von mehr als einem (1) Monat nach Ablauf der Lieferfrist gemäß Absatz (1), ist Pfiffwerk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(5) In diesem Fall steht Pfiffwerk eine Vergütung in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswerts als pauschalierte Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und entstandenen Aufwand zu.

(6) Bereits geleistete Anzahlungen werden auf diese Vergütung angerechnet. Übersteigen geleistete Anzahlungen die Pauschalvergütung, wird der überschießende Betrag dem Auftraggeber erstattet.

(7) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Pfiffwerk ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

§ 5 Abnahme

(1) Sobald Pfiffwerk den fertigen Leistungsgegenstand an den Auftraggeber zur Abnahme übergibt, beginnt die Abnahmefrist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme unverzüglich zu erklären, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des fertigen Werks in Textform konkrete, wesentliche Mängel rügt.

(3) Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Auftraggeber den Leistungsgegenstand produktiv nutzt, insbesondere durch Live-Schaltung einer Webseite unter eigener Domain, Verlinkung in Werbematerial oder Verweis auf den Leistungsgegenstand gegenüber eigenen Kunden.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als unwesentlich gelten insbesondere Schreibfehler, geringfügige Farb- oder Layoutabweichungen sowie ähnliche Mikroabweichungen, die die Funktionsfähigkeit und den vertragsgemäßen Gebrauch des Leistungsgegenstands nicht beeinträchtigen.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils im Auftrag vereinbarten Festpreis bzw. dem jeweils geltenden Stundensatz. Pfiffwerk ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen oder erhoben; die genannten Preise sind Endpreise. Auf jeder Rechnung wird der Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" angebracht.

(2) Bei Aufträgen zur Webseiten-Erstellung mit einem Auftragsvolumen bis 1.500,00 € werden 50 % des Auftragswerts mit Auftragserteilung und 50 % mit Abnahme fällig. Bei Aufträgen mit einem Auftragsvolumen über 1.500,00 € werden 33 % mit Auftragserteilung, 33 % mit Freigabe des Erstentwurfs und 34 % mit Abnahme fällig. Für andere Leistungsgegenstände richtet sich die Zahlungsstaffelung nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

(3) Wartungsleistungen im Rahmen eines Wartungspakets werden quartalsweise im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers per SEPA-Lastschrift, Überweisung oder PayPal.

(4) Wartungsleistungen auf Abruf außerhalb eines Wartungspakets werden nach dem jeweils aktuellen Stundensatz von derzeit 110,00 € (Endpreis) in Abrechnungseinheiten von 15 Minuten nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

(5) Pfiffwerk ist berechtigt, den Stundensatz nach Absatz (4) in angemessenem Umfang anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen in Textform mitgeteilt und gilt für ab diesem Zeitpunkt erteilte Wartungsaufträge.

(6) Sämtliche Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zulässige Zahlungsmittel sind Überweisung, SEPA-Lastschrift und PayPal.

(7) Bei Zahlungsverzug ist Pfiffwerk berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugskostenpauschale in Höhe von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 7 Hosting und Domain

(1) Hosting und Domain werden vom Auftraggeber auf seinen Namen registriert. Vertragspartner des Hosting-Anbieters und Inhaber der Domain ist ausschließlich der Auftraggeber. Sämtliche laufenden Gebühren (Domain-Registrierung, monatliche oder jährliche Hosting-Kosten, ggf. SSL-Zertifikate, weitere Hoster-Leistungen) sind vom Auftraggeber direkt an den Hosting-Anbieter zu entrichten und nicht in der Vergütung von Pfiffwerk enthalten.

(2) Pfiffwerk berät den Auftraggeber bei der Auswahl eines geeigneten Hosting-Anbieters, eines passenden Tarifs und der Domain. Pfiffwerk kann hierbei auch eigene Erfahrungswerte und bevorzugte Anbieter empfehlen. Die letzte Entscheidung über die Wahl des Hosting-Anbieters und Tarifs trifft jedoch der Auftraggeber.

(3) Die Registrierung beim Hosting-Anbieter nimmt der Auftraggeber eigenständig vor. Pfiffwerk unterstützt diesen Vorgang im Rahmen der Auftragsabwicklung wie folgt:

  1. Bereitstellung einer schriftlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung in elektronischer Form (PDF oder Online-Dokumentation);
  2. auf Wunsch des Auftraggebers telefonische Begleitung während des Registrierungsvorgangs in einem zuvor vereinbarten Zeitfenster, längstens jedoch 30 Minuten je Registrierung;
  3. Überprüfung der vom Auftraggeber vorgenommenen Einstellungen nach erfolgter Registrierung sowie ggf. Korrektur fehlerhafter Konfigurationen, sofern dem Auftraggeber bereits Zugangsdaten vorliegen und diese Pfiffwerk übergeben wurden.

Die Eingabe der Vertrags- und Zahlungsdaten beim Hosting-Anbieter erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber selbst.

(4) Nach erfolgreicher Registrierung übernimmt Pfiffwerk die technische Einrichtung der Webseite auf dem Hosting-System des Auftraggebers, insbesondere:

  1. Verknüpfung von Domain und Webspace;
  2. Konfiguration der DNS-Einstellungen;
  3. Einrichtung von SSL-Verschlüsselung (sofern vom Hosting-Anbieter unterstützt);
  4. Einrichtung von E-Mail-Postfächern, sofern beauftragt;
  5. Hochladen und Inbetriebnahme der erstellten Webseite;
  6. Funktionstests.

Diese Leistungen sind im Festpreis der Webseiten-Erstellung enthalten.

(5) Für Verfügbarkeit, Performance, Datensicherung und Sicherheit der Hosting-Infrastruktur, der Domain-Verwaltung sowie sämtlicher vom Hosting-Anbieter erbrachter Leistungen ist ausschließlich der Hosting-Anbieter verantwortlich. Pfiffwerk übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder sonstige Störungen, die im Verantwortungsbereich des Hosting-Anbieters liegen. Dies gilt auch dann, wenn der Hosting-Anbieter auf Empfehlung von Pfiffwerk gewählt wurde.

(6) Folgende Leistungen sind nicht in der Vergütung enthalten und werden, sofern beauftragt, gesondert nach dem aktuellen Stundensatz abgerechnet:

  1. Begleitung des Registrierungsvorgangs über das in Absatz (3) lit. b genannte Zeitfenster von 30 Minuten hinaus;
  2. Migration einer bestehenden Webseite auf ein neues Hosting-System;
  3. Wechsel des Hosting-Anbieters nach Abschluss der Erstinstallation;
  4. Beratung und Konfiguration im Zusammenhang mit hosterspezifischen Sonderleistungen (z.B. erweiterte Sicherheitspakete, Backup-Lösungen, Mail-Server-Konfigurationen jenseits der Standard-Einrichtung).

§ 8 Wartung – Servicezeiten und Reaktionszeiten

(1) Pfiffwerk erbringt Wartungsleistungen ausschließlich werktags Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr (Servicezeiten), ausgenommen gesetzliche Feiertage am Geschäftssitz von Pfiffwerk (Bayern).

(2) Anfragen außerhalb der Servicezeiten gelten als am nächsten Werktag innerhalb der Servicezeit eingegangen.

(3) Pfiffwerk bemüht sich, auf Wartungsanfragen innerhalb von zwei (2) Werktagen ab Eingang innerhalb der Servicezeiten inhaltlich zu reagieren. Dies stellt keine Zusicherung einer bestimmten Reaktions- oder Bearbeitungszeit im Rechtssinne dar.

(4) Eine Verfügbarkeit der Wartungsleistungen rund um die Uhr (24/7), an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb der Servicezeiten ist ausdrücklich nicht geschuldet. Ein Notfall- oder Sofortservice ist nicht Bestandteil des Wartungspakets.

(5) Pfiffwerk ist berechtigt, urlaubs- oder krankheitsbedingte Abwesenheiten in Anspruch zu nehmen. Längere geplante Abwesenheiten werden dem Auftraggeber rechtzeitig per E-Mail angekündigt. Eine Vertretungsregelung wird nicht geschuldet.

§ 9 Wartung auf Abruf (Stundensatz)

(1) Über das Wartungspaket hinausgehende Leistungen werden auf Anfrage und nach Verfügbarkeit erbracht. Es besteht kein Anspruch auf sofortige oder kurzfristige Bearbeitung.

(2) Pfiffwerk bestätigt eingehende Anfragen innerhalb der Servicezeiten und nennt einen voraussichtlichen Bearbeitungszeitraum. Erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Pfiffwerk kommt ein Auftrag zustande.

(3) Die Abrechnung erfolgt zum jeweils aktuellen Stundensatz von derzeit 110,00 € (Endpreis) in Abrechnungseinheiten von 15 Minuten nach Leistungserbringung.

§ 10 Wartungsvertrag – Laufzeit, Kündigung, Preisanpassung

(1) Wartungsleistungen werden auf Grundlage eines gesonderten Wartungsvertrags zwischen Pfiffwerk und dem Auftraggeber erbracht. Inhalt und Umfang der Wartungsleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Wartungsvertrag.

(2) Die Mindestlaufzeit des Wartungsvertrags beträgt drei (3) Monate, beginnend mit dem im Wartungsvertrag genannten Vertragsbeginn. Der Auftraggeber kann den Wartungsvertrag jederzeit in Textform zum Ende der laufenden Drei-Monats-Periode kündigen. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich um jeweils weitere drei (3) Monate.

(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Pfiffwerk insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Quartalsraten in Verzug gerät oder Zugangsdaten dauerhaft nicht oder nicht funktionsfähig zur Verfügung stellt.

(4) Pfiffwerk ist berechtigt, die vereinbarten Wartungspreise mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Beginn einer neuen Verlängerungsperiode in angemessenem Umfang anzupassen. Die Preisanpassung wird dem Auftraggeber rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

(5) Der Auftraggeber hat im Falle einer Preisanpassung das Recht zur Sonderkündigung. Die Sonderkündigung muss innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang der Preisanpassungs-Mitteilung in Textform gegenüber Pfiffwerk erklärt werden und wird zum Wirksamkeits-Zeitpunkt der Preisanpassung wirksam. Macht der Auftraggeber von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als angenommen.

(6) Die Kündigung des Wartungsvertrags berührt das Fortbestehen der Geschäftsbeziehung nicht. Mit Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung endet ein bestehender Wartungsvertrag automatisch mit.

§ 11 Zugangsdaten und Datensicherheit

(1) Pfiffwerk benötigt für die Erfüllung von Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen dauerhaften Zugriff auf die für den Betrieb des Leistungsgegenstands relevanten Systeme (insbesondere Hosting-Backend, Content-Management-System, Domain-Verwaltung).

(2) Der Auftraggeber stellt die hierfür notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung und ändert diese während der Vertragslaufzeit nicht ohne vorherige Abstimmung mit Pfiffwerk. Ändert der Auftraggeber Zugangsdaten gleichwohl ohne vorherige Abstimmung, ist Pfiffwerk bis zur Bereitstellung funktionsfähiger Zugangsdaten nicht in der Lage, Wartungsleistungen zu erbringen. Der hierdurch entstehende Mehraufwand zur Wiederherstellung des Zugriffs wird nach dem aktuellen Stundensatz gesondert vergütet. Die Vergütungspflicht des Auftraggebers für das Wartungspaket bleibt während dieses Zeitraums unberührt.

(3) Pfiffwerk behandelt sämtliche Zugangsdaten vertraulich und speichert sie verschlüsselt in einem professionellen Passwortmanager. Eine Nutzung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen.

(4) Pfiffwerk bewahrt die Zugangsdaten für die Dauer der Geschäftsbeziehung auf, um dem Auftraggeber jederzeit Wartungs-, Pflege- und Supportleistungen – sei es im Rahmen eines Wartungsvertrags oder auf Stundensatzbasis – erbringen zu können. Erklärt der Auftraggeber gegenüber Pfiffwerk in Textform die Beendigung der Geschäftsbeziehung, empfiehlt Pfiffwerk dem Auftraggeber, sämtliche Passwörter eigenständig zu ändern, und löscht bei sich die gespeicherten Zugangsdaten spätestens 30 Tage nach Zugang der Beendigungserklärung, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ab dem Zeitpunkt der Empfehlung übernimmt Pfiffwerk keine Verantwortung mehr für die Sicherheit oder den Missbrauch der Zugangsdaten durch Dritte.

§ 12 Gewährleistung

(1) Pfiffwerk gewährleistet, dass der erstellte Leistungsgegenstand die im Auftrag vereinbarten Eigenschaften aufweist und frei von Mängeln ist, die seine vertragsgemäße Nutzung beeinträchtigen.

(2) Bei berechtigten Mängelrügen ist Pfiffwerk nach eigener Wahl zur Nachbesserung oder Neuherstellung berechtigt. Erst bei zweifachem Fehlschlagen der Nacherfüllung stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr ab Abnahme des Leistungsgegenstands. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Pfiffwerk beruhen; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Mängel, die auf vom Auftraggeber selbst oder durch Dritte vorgenommene Änderungen am Leistungsgegenstand zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Änderungen für den Mangel nicht ursächlich waren.

(5) Beabsichtigt der Auftraggeber, während der Gewährleistungsfrist eigene oder durch Dritte vorgenommene Änderungen am Leistungsgegenstand vornehmen zu lassen, empfiehlt Pfiffwerk eine vorherige Abstimmung. Unterbleibt diese, gehen Unklarheiten über die Ursache eines später gerügten Mangels zu Lasten des Auftraggebers.

(6) Eingriffe in Quellcode, Server-Konfiguration, Datenbankstruktur oder die installierte Software-Umgebung ohne vorherige schriftliche Abstimmung mit Pfiffwerk gelten als wesentliche Änderung im Sinne von Absatz (4). Reine Content-Pflege im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Content-Management-Systems bleibt hiervon unberührt.

§ 13 Haftung

(1) Pfiffwerk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Pfiffwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000,00 EUR pro Schadensfall.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pfiffwerk.

(6) Pfiffwerk haftet nicht für Leistungen, Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitsvorfälle Dritter, insbesondere des Hosting-Anbieters, von Domain-Registraren, Zahlungsdienstleistern, KI-Anbietern oder sonstigen externen Dienstleistern. Dies gilt auch dann, wenn diese Dienste auf Empfehlung von Pfiffwerk eingesetzt werden.

§ 14 Suchmaschinen-Optimierung (SEO)

(1) Sofern Suchmaschinen-Optimierung (SEO) als Leistung beauftragt wird, schuldet Pfiffwerk ausschließlich die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Optimierungsmaßnahmen. Pfiffwerk schuldet kein bestimmtes Ranking-Ergebnis bei Google oder anderen Suchmaschinen.

(2) Das Ranking-Ergebnis hängt von zahlreichen, von Pfiffwerk nicht beeinflussbaren Faktoren ab, insbesondere von Algorithmus-Änderungen der Suchmaschinenbetreiber, Aktivitäten von Wettbewerbern sowie der Pflege und Aktualität der Webseite durch den Auftraggeber.

§ 15 Datenschutz

(1) Pfiffwerk verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch Pfiffwerk ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Pfiffwerk, abrufbar unter der Domain pfiffwerk.de.

(2) Soweit Pfiffwerk im Rahmen der Wartung oder Pflege des Leistungsgegenstands Zugriff auf personenbezogene Daten erhält, für die der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist (insbesondere Daten von Endkunden des Auftraggebers, die über die gewartete Webseite oder den gewarteten Leistungsgegenstand erhoben werden), wird zwischen den Parteien zusätzlich ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Der AVV bildet eine eigenständige Anlage zum Wartungsvertrag.

(3) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.

(4) Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der ihn als Betreiber des Leistungsgegenstands treffenden datenschutzrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung einer eigenen Datenschutzerklärung auf der vom Auftraggeber betriebenen Webseite, die rechtskonforme Ausgestaltung eines Cookie-Banners, insbesondere die Auswahl der eingesetzten Cookies und Tracking-Dienste sowie die Formulierung der dort verwendeten Texte, die Erfüllung von Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Betroffenen sowie die Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, soweit gesetzlich erforderlich. Pfiffwerk übernimmt insoweit keine Beratung oder Haftung; weitergehende Beratungsleistungen bleiben gesondert beauftragten Datenschutz-Fachanwälten oder Datenschutzbeauftragten vorbehalten.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz von Pfiffwerk in Herzogenaurach. Pfiffwerk ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Auftraggeber kann Forderungen aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pfiffwerk an Dritte abtreten.

(4) Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von Pfiffwerk ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst. Vorrangige Individualabreden bleiben hiervon unberührt.

(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

(7) Pfiffwerk ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer (vgl. § 1 Abs. 3); ein Verbraucherstreitbeilegungsverfahren kommt daher nicht in Betracht.


Stand: 05. Mai 2026 — bei Widersprüchen zwischen dieser Fassung und der Klartext-Übersicht gelten ausschließlich diese vollständigen AGB.